Der wirtschaftliche Vorteil
Durch die Bestimmungen des ,,Gesetz über den Vorrang erneuerbarer Energien“ EEG und das ,,Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung“ KWKG wurden die mit Beginn des Jahres 2004 die verbindlichen Voraussetzungen für den wirtschaftlichen Betrieb von BHKW mit Pflanzenöl und anderer Biomasse als Brennstoff geschaffen. Der mit nachwachsenden Rohstoffen produzierte Strom wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist und die dabei entstehende ,,Kühlwärme“ ersetzt die mit fossilen Brennstoffen schadstoffreich produzierte Heiz- oder Prozesswärme. Der Erlös aus dem Stromverkauf ermöglicht die vergleichsweise günstige, jedenfalls aber preiswertere Lieferung von Heiz- oder Prozeßwärme.
Der tatsächliche Aufwand ist relativ gering. Die mit dem BHKW ,,produzierte“ Wärme wird parallel zu der bisherigen Anlage in den bestehenden Heizkreislauf eingeleitet. Die bisherigen Brenner- und Tankanlagen bleiben also unverändert bestehen und müssen auch für etwaige Spitzenlasten oder bei Mehrbedarf betriebsbereit erhalten bleiben.
Die konkrete Umsetzung
Das BHKW inklusive Generator und Steuerung ist z.B. in einem schallisolierten 20′ Container montiert, der ,,lose“ auf einer Betonplatte oder entsprechend verdichtetem Untergrund steht. In unmittelbarer Nähe wird der Tank mit einem Volumen von ca. 50.000 l platziert.
Insgesamt wird eine Fläche von ca. 100 m² benötigt. Zu Wartungsarbeiten und für die Betankung müssen das BHKW und der Tank gut zugänglich sein. Insbesondere im Hinblick auf die Betankung muß die Erreichbarkeit mit einem LKW (Sattel oder Gespann, 40 to) gewährleistet sein.
Die Entlüftung des Containers erfolgt über einen Edelstahlkamin (Rohr). Die Außengeräusche liegen bei 50 db(A), also bei normaler Gesprächslautstärke. Bei dem Aufbau des BHKW innerhalb von Gebäuden oder ,,geräuschempfindlicher Umgebung“ können durch weitere Schallschutzmaßnahmen den geforderten Ansprüchen des jeweiligen Einsatzortes Rechnung getragen werden.
Das BHKW und die Tankanlage sollten in der Nähe der jeweiligen Einspeisestellen, also Heizverteilung und Transformator bzw. Stromübergabestation stehen.
Sämtliche finanziellen Investitionen werden von uns getragen.
Nur die Gestattung des Aufstellens und Betreibens des BHKW bzw. die Wärmeabnahme müssen vertraglich mit dem Inhaber des Standortes vereinbart werden.